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Sind MAME-ROMs legal? Rechtslage Deutschland

ROMs & Recht 03. Dezember 2024 · 6 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Der Emulator MAME ist legal, die allermeisten ROMs sind aber urheberrechtlich geschützt und es gibt in Deutschland keine legale Download-Quelle, auch nicht wenn du das Original besitzt.

Inhalt
  1. MAME selbst ist legal, ROMs sind das Problem
  2. Warum Software nicht unter die Privatkopie (Paragraf 53) fällt
  3. Sicherungskopie nur aus dem eigenen legalen Exemplar
  4. Der Mythos „Ich besitze doch das Original“
  5. Umgehungsverbot und Kopierschutz (Paragraf 95a)
  6. Welche ROMs wirklich legal sind (Freeware, Freigaben)
  7. Abmahnrisiko und praktische Einordnung

Du hast MAME installiert, der erste Startbildschirm läuft, und jetzt fehlen nur noch die Spiele. Genau an diesem Punkt taucht die Frage auf, die im Netz zwischen Panikmache und Verharmlosung zerrieben wird: Sind MAME-ROMs legal? Die ehrliche Antwort passt auf kein Meme. MAME und die ROMs sind rechtlich zwei völlig getrennte Dinge, und erst wenn du beide auseinanderhältst, verstehst du deine tatsächliche Lage in Deutschland.

Der Emulator ist unverdächtig. MAME ist quelloffen und steht unter freien Lizenzen (GPL und BSD), du findest den Code und die offiziellen Builds direkt beim Projekt auf mamedev.org. Herunterladen, benutzen, weitergeben, alles erlaubt. Auch das Nachbilden fremder Hardware in Software ist für sich genommen zulässig, ein Emulator ist kein Raubkopiewerkzeug, sondern ein Stück Software, das die Funktion einer Platine simuliert.

Die ROMs sind eine andere Baustelle. Das sind die Programm- und Grafikdaten, die einst aus den Speicherchips der Arcade-Boards ausgelesen wurden. Diese Daten sind urheberrechtlich geschützte Werke. Ein Arcade-Automat aus den 80ern ist keine Antiquität ohne Rechte, der Schutz eines Computerprogramms läuft in Deutschland erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers aus. Praktisch heißt das: so gut wie jedes Spiel, das du in MAME laufen lassen willst, ist noch geschützt.

Warum Software nicht unter die Privatkopie (Paragraf 53) fällt

Viele denken an die Privatkopie und fühlen sich sicher. Der § 53 UrhG erlaubt tatsächlich einzelne Kopien von Werken zum privaten Gebrauch, deshalb darfst du eine CD für dich selbst überspielen. Für Software greift diese Ausnahme aber nicht.

Computerprogramme haben ein eigenes, abschließendes Regelwerk in den §§ 69a ff. UrhG. Diese Spezialvorschriften verdrängen die allgemeine Privatkopie. Es gibt für Software also schlicht keine „eine Kopie für mich ist okay“-Regel, an ihre Stelle treten die engen Erlaubnisse der §§ 69c und 69d. Da ein Arcade-Spiel im Kern ein Programm ist, landest du sofort in diesem strengeren Bereich. Dass ein Spiel zusätzlich Grafik und Musik enthält, macht es nicht freier, sondern eher noch stärker geschützt, weil diese Teile als eigene Werke danebenstehen.

Sicherungskopie nur aus dem eigenen legalen Exemplar

Bleibt die Sicherungskopie. Der § 69d Abs. 2 UrhG gibt dir das Recht, eine Sicherung anzufertigen. Dass dir das niemand per Vertrag verbieten kann, folgt aus § 69g Abs. 2 UrhG, der entgegenstehende Klauseln für nichtig erklärt. Der Haken steckt in zwei Wörtern: „berechtigte Person“. Eine Sicherungskopie darf nur herstellen, wer zur Benutzung des konkreten Programms berechtigt ist, und sie sichert genau dieses eine, legal erworbene Exemplar.

Ein ROM aus dem Internet erfüllt das nicht. Was du dort lädst, ist keine Sicherung deiner Kopie, sondern die Vervielfältigung des Dumps von irgendjemandem. Rechtlich sauber im Sinne der Sicherungskopie ist nur der Weg, den kaum jemand geht: Du besitzt die Originalplatine, liest sie selbst aus und behältst diesen Dump für dich. Wie so ein Dump anschließend zu den ROM-Sets von MAME passt und was merged, split und non-merged bedeuten, klärt der Guide zu ROM-Set-Typen.

Der Mythos „Ich besitze doch das Original“

Das häufigste Argument in jedem Forum lautet: „Ich habe den Automaten (oder das Modul) doch gekauft, dann darf ich das ROM auch laden.“ Das klingt fair, hält rechtlich aber nicht.

Der Denkfehler liegt darin, zwei verschiedene Handlungen zu vermischen. Dein Eigentum an einer Platine gibt dir das Recht, genau dieses Stück zu benutzen. Der Download ist davon getrennt eine neue Vervielfältigung aus einer fremden Quelle, und die hat der Rechteinhaber niemandem erlaubt. Der Kauf eines physischen Exemplars deckt keine Kopien ab, die wildfremde Leute anfertigen und ins Netz stellen. Es gibt in Deutschland kein Gesetz, das den Besitz des Originals in einen Download-Freifahrtschein verwandelt. Viele finden diese Logik unbefriedigend, und aus Nutzersicht kann man das gut nachvollziehen, nur ist „gefühlt gerecht“ eben keine Rechtsgrundlage.

Umgehungsverbot und Kopierschutz (Paragraf 95a)

Es gibt eine zweite Ebene, die oft übersehen wird. Der § 95a UrhG verbietet es, einen wirksamen Kopierschutz zu umgehen. Hier wird es fein: Für reine Computerprogramme erklärt der § 69a Abs. 5 UrhG die §§ 95a bis 95d ausdrücklich für nicht anwendbar.

Arcade-Spiele sind aber selten reine Programme. Der Europäische Gerichtshof hat 2014 im Fall Nintendo gegen PC Box entschieden, dass Videospiele komplexe Werke sind, deren Grafik und Ton eigenständig geschützt bleiben, und für diese Bestandteile greift das Umgehungsverbot sehr wohl. Bei echter Arcade-Hardware ist das keine Theorie. Neo Geo und die CPS-2-Boards von Capcom setzen auf verschlüsselte ROMs und Sicherheitschips, manche Automaten sterben ohne ihre Suicide-Batterie sogar ganz. Wer so ein Board auslesen will, muss diesen Schutz knacken, und schon hat der Vorgang neben der Kopierfrage ein zweites rechtliches Problem. Zur technischen Seite dieser Systeme und ihren BIOS-Dateien findest du mehr im Guide zu Neo Geo und CPS.

Die gute Nachricht: Es gibt einen ehrlichen Weg, und der ist größer, als viele glauben.

  • Homebrew. Neue Spiele, die Entwickler heute für Neo Geo, CPS oder andere Plattformen bauen und selbst unter freie Lizenzen stellen. Das ist echter, wachsender Content ohne Rechteproblem.
  • Offiziell freigegebene Klassiker. Einige Rechteinhaber haben ihre Titel ausdrücklich für die freie Nutzung mit MAME freigegeben, bekannt sind etwa Gridlee und Robby Roto. Solche Freigaben liest du am besten direkt in der jeweiligen Ankündigung nach, denn erlaubt ist nur, was der Rechteinhaber wirklich erklärt hat.
  • Offizielle Re-Releases und Sammlungen. Die Arcade Archives von Hamster, Capcom Arcade Stadium, die SNK- und Atari-Kollektionen. Damit spielst du die Originale legal, wenn auch nicht als loses MAME-ROM.
  • Eigene Dumps deiner eigenen Hardware. Was du selbst aus einer Platine ausliest, die dir gehört, und ausschließlich für dich behältst. Weitergeben darfst du es nicht.

Wenn du selbst dumpst, passt der Datensatz oft nicht sofort zur installierten MAME-Version. Dann bringst du ihn mit einem Prüftool wie clrmamepro auf den aktuellen Stand. Public Domain durch Alter kannst du dir dagegen abschminken, dafür sind die Arcade-Klassiker schlicht noch zu jung.

Abmahnrisiko und praktische Einordnung

Zum Schluss die nüchterne Realität, ohne Alarm und ohne Beschönigung. Die deutschen Abmahnwellen zielen fast immer auf das Hochladen. Wer über BitTorrent lädt, verteilt gleichzeitig, und dieses öffentliche Zugänglichmachen ist leicht mitzuloggen und der eigentliche Angriffspunkt. Eine Abmahnung dafür kostet schnell mehrere hundert bis über tausend Euro.

Der reine Download aus einer direkten Quelle ist juristisch eine Vervielfältigung und für Software ebenfalls unzulässig, praktisch wird ein einzelner Downloader dabei aber selten verfolgt, weil es keinen Upload und keine einfache Spur gibt. Zieh daraus nicht den falschen Schluss: geringes Risiko ist nicht dasselbe wie legal. Das eine ist eine Wahrscheinlichkeit, das andere eine Rechtsfrage, und die Antwort auf „sind MAME-ROMs legal“ bleibt für geschützte Titel ein klares Nein.

Praktisch gesehen fährst du mit Homebrew, offiziellen Freigaben, gekauften Sammlungen und Dumps deiner eigenen Automaten nicht nur rechtlich sauber, sondern hast auch weniger Ärger mit falschen Checksummen und dubiosen Downloads. Das hier ist eine allgemeine Einordnung und keine Rechtsberatung, für den Einzelfall fragst du am besten jemanden mit Anwaltszulassung.

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